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12.03.2020
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Das Landgericht Berlin erachtet den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig und setzt das Verfahren gemäß Art. 100 Abs. 1 GG aus. Damit muss nun das Bundesverfassungsgericht im Wege der abstrakten Normenkontrolle eine Entscheidung über die Vereinbarkeit des Gesetzes mit dem Grundgesetz treffen.
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