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2019-10-11 12:19

 

Der Koalitionsvertrag  zwischen  SPD  und  CDU/CSU sah – nicht zuletzt aufgrund der andauernden Kritik -  für  die  laufende  Legislaturperiode vor,  die  Regelungen  des  Wohnungseigentumsrechts  zu  reformieren  und  mit  dem  Mietrecht zu harmonisieren. Im  Juni  2018  fasste  die  89.  Konferenz  der  Justizministerinnen  und  Justizminister  (JuMiKo) den  Beschluss,  eine  länderoffene  Arbeitsgruppe  einzurichten.  Um  Wohnungseigentum  wieder attraktiver zu machen, solle u. a.  geprüft werden, „durch welche gesetzgeberischen Maßnahmen zum Beispiel einem bestehenden Sanierungsstau bei Wohnungseigentumsanlagen“ entgegengewirkt  werden  kann,  um  damit  wertvollen Wohnraum  dauerhaft  zu  erhalten  sowie  insbesondere  in  Ballungsgebieten  die  Erweiterung bestehenden  Wohnraums  zu  erleichtern.  Die  Leitung  der  Arbeitsgruppe  erfolgte gemeinsam  durch  das  Bayerische  Staatsministerium der  Justiz  und  durch  das  Bundesministerium  der  Justiz  und  für  Verbraucherschutz. 

 

 

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/News/PM/082719_Abschlussbericht_Reform_WEG.html



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