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Der Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU/CSU sah – nicht zuletzt aufgrund der andauernden Kritik - für die laufende Legislaturperiode vor, die Regelungen des Wohnungseigentumsrechts zu reformieren und mit dem Mietrecht zu harmonisieren. Im Juni 2018 fasste die 89. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) den Beschluss, eine länderoffene Arbeitsgruppe einzurichten. Um Wohnungseigentum wieder attraktiver zu machen, solle u. a. geprüft werden, „durch welche gesetzgeberischen Maßnahmen zum Beispiel einem bestehenden Sanierungsstau bei Wohnungseigentumsanlagen“ entgegengewirkt werden kann, um damit wertvollen Wohnraum dauerhaft zu erhalten sowie insbesondere in Ballungsgebieten die Erweiterung bestehenden Wohnraums zu erleichtern. Die Leitung der Arbeitsgruppe erfolgte gemeinsam durch das Bayerische Staatsministerium der Justiz und durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/News/PM/082719_Abschlussbericht_Reform_WEG.html
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