News

2020-04-01 15:13

Der Bundestag beschließt am 27. März 2020 das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht, welches eine Beschränkung der Kündigung von Mietverhältnissen vorsieht, wenn der Mieter im Zeitraum 1. April bis 30. Juni 2020 die Mietzahlungen nicht leistet:

 

 

Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie

 

 

 



»» zurück zur Liste

Zurück

>